Patienteninformationen

Informationen für gesetzlich versicherte Patienten

Unsere Physiotherapiepraxis in Köln ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen, dementsprechend behandeln wir alle gesetzlich versicherten Patienten mit einem gültigen Rezept für Physiotherapie.

Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung)

Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung / Rezeptgebühr einnehmen, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen.

Die Zuzahlung errechnet sich wie folgt:

10,00 Euro pro Verordnung
+ 10% des gesamten Behandlungspreises

 Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr bei Ihrer ersten Behandlung zu bezahlen.

 Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie Ihre Befreiungskarte mit.

Zusatzleistungen


Wenn Sie den Wunsch haben Ihr Rezept durch zusätzliche Leistungen (längere Behandlungszeiten, Manuelle Therapie, Fango, Heiße Rolle, Rotlicht) zu ergänzen, sprechen Sie uns an.

Informationen für Privatpatienten

Zu Beginn der Physiotherapie vereinbaren wir mit Ihnen das Honorar mittels Honorarvereinbarung.

Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen.

Sie sollten vor Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen, um den Kostenrahmen und eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären. Diese ist abhängig von Ihrem vereinbarten Tarif.